Die Software für Trägerverwaltungen, Kommunalverwaltung, örtliche Jugendhilfeträger und Kindertagesstätten

KEV – die professionelle Kinder- und Einrichtungsverwaltung

Funktionalität nach Maß – effizient, flexibel, kinderleicht.

Auf der Grundlage individuell definierbarer Berechnungsgrundlagen realisiert KEV die Verwaltung und Abrechnung der Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Abrechnung von Verpflegungskosten und Kostenübernahmen. Bundeslandspezifische Kita-Gesetze werden abgebildet und können individualisiert werden.

KEV-Informationen

Neue Meldebögen ab 01. Januar 2023.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ändert zum 01 Januar 2023 die monatlichen Erfassungsbögen zur Meldung von Kindern in der Kindertagesförderung. Weitere Informationen
19.12.2022


Festsetzung der monatlichen Gemeindepauschale für das Jahr 2023 nach § 27 Absatz 1 des Kindertagesförderungsgesetzes.

Zum 1. Januar 2023 gilt die neue Höhe der Gemeindepauschale für die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Kindertagesförderung nach § 27 Absatz 1 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V. Die Gemeindepauschale für das Jahr 2023 beträgt 179,36 Euro pro Kind in der Kindertagesförderung.

19.09.2022


Abbildung des erhöhten Bedarfs an Hortförderung während der Schulferien laut Anforderungen der Ersten Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Im Rahmen der Ersten Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) zum 01.07.2022, haben wir in Zusammenarbeit mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe M-V ein Verfahren zur Meldung, Verwaltung und Zahlbarmachung der Kosten erhöhter Hortförderung nach KiföG M-V umgesetzt. Das Verfahren kann bei Bedarf durch alle Träger der öffentlichen Jugendhilfe in M-V entkoppelt von den bestehenden Prozessen eingesetzt werden. Weitere Informationen
29.08.2022


Erste Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) zum 01.07.2022 [Drucksache 8/610].

Mit der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes soll zum 1. Juli 2022 die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben in den Schulferien erleichtert werden, indem der Ferienhort dauerhaft im Umfang von bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei in Anspruch genommen werden kann. Weitere Informationen
04.07.2022


KEV-Module

KEV ist modular aufgebaut – Sie können ganz einfach die Module kombinieren, die Sie benötigen. Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie hier. Sie benötigen mindestens das Modul KEV-Verwaltung.

Unsere Serviceleistungen für Sie

Wir bieten auf Wunsch einen umfassenden Service für die Arbeit mit KEV. Hierzu stellen wir Ihnen unsere langjährige Fachkenntnis im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Verfügung. Wir entwickeln individuelle Lösungen, die Ihre Prozesse optimieren und effizienter gestalten.

Für die KEV-Software bedeutet das

  • Bereitstellung der Hardware entsprechend den Voraussetzungen für KEV

  • Import der Kinder- und Einrichtungsdaten in KEV

  • Übernahme Ihrer Listen und Dokumente in KEV

  • Individuelle Anpassung von KEV an Ihre Arbeitsabläufe

  • Anbindungen von KEV an Ihre Finanzbuchhaltung

  • Aktualisierung und Wartung von KEV

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren Wünschen.